Honorar

Für die Vergütung von erbrachten Leistungen lege ich vorrangig folgende Kriterien zugrunde:

  • Textart des Ausgangstextes
  • Format des Ausgangstextes (z. B. Maschinenlesbarkeit)
  • Qualität des Ausgangstextes (z. B. Erschwernis durch zahlreiche Abkürzungen, unleserliche Textstellen oder Faxkopie)
  • Umfang der gewünschten Leistung (bei größeren Aufträgen gestaffelter Rabatt möglich)
  • Berücksichtigung von „Internal Repetitions“
  • Dringlichkeit der gewünschten Übersetzung (z. B. enges Zeitfenster)

Bei Anfragen erstelle ich stets ein unverbindliches Angebot. Mit der Arbeit beginne ich erst, wenn mein Angebot vom Kunden ausdrücklich angenommen wurde.
Die endgültige Abrechnung von Übersetzungsleistungen erfolgt basierend auf der Zeilenzahl des Zieltextes (d. h. der Übersetzung), die mit der Software TextCount auf der Basis von 55 Anschlägen pro Zeile (= Normzeile) inkl. Leerzeichen ermittelt wird.

Korrekturlesen, redaktionelles Bearbeiten und Post-Editing werden nach zeitlichem Aufwand berechnet.

Beglaubigungen werden nach Umfang des zu beglaubigenden Textes pro Beglaubigungsexemplar in Rechnung gestellt.


Details sind auf Anfrage und nach Ansicht der Vorlage jederzeit erhältlich.